Dienstag, 1. September 2009

Neue Förderungskriterien studentischer Aktivitäten durch den Stura

Ziel:

Der Stura möchte die Studierenden motivieren, eigene Initiativen und Ideen bei der Durchführung von künstlerischen, kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Projekten zu entwickeln und zu realisieren. Dazu bietet der Stura finanzielle Unterstützung an.

Verfahrensweise:
  • ausgefülltes Antragsformular (an der StuRa-Pinnwand) muss so früh wie möglich im Semester, spätestens aber zwei Wochen vor dem Projektbeginn im Stura-Fach im Fürstenhaus an der Pforte hinterlegt werden.
  • Alle Studierenden der HfM Franz Liszt Weimar sind antragsberechtigt. Eine Projektvorstellung des Antragstellers in der öffentlichen Stura-Sitzung ist erwünscht.
  • Auf eine daraufhin ausgestellte Rechnung des Antragstellers zusammen mit den Originalquittungen überweist der Stura einen errechneten Betrag.
Staffelung der Förderungsgelder:

1. Stufe (bis 750€): Förderung von Projekten größerer Gruppen (deutlich über 10 Pers.), die als studentische Initiative ohne Mitwirkung von Dozenten ausgeführt werden. Eine weitere Finanzierung durch Dritte wird nicht beeinträchtigt.
Beispiele: Collegium Musicum oder Sinfonium Weimar.

2. Stufe (bis 500€): Förderung von Projekten kleinerer Gruppen bis 10 Pers., die als studentische Initiative ohne Mitwirkung von Dozenten ausgeführt werden.
Beispiele: Förderung großer Kammermusikensembles o.ä. Es können auch Exkursionen/Workshops auf studentische Initiative (ohne weitere Finanzierung durch Dritte) gefördert werden.

3. Stufe (bis 250€): Exkursionen und Workshops (keine Meisterkurse) oder andere Projekte für kleine Gruppen bis Einzelpersonen. Auch bei Mitwirkung von Dozenten möglich.
Beispiele: Förderung von Kammermusikprojekten oder Klassenfahrten.

  • Die Beispiele sind zur Verdeutlichung der Größenordnung dem künstlerischen Bereich entnommen. Entsprechend sollen wissenschaftl. und kulturelle Projekte gefördert werden.
  • Stufe 1 und 2 werden mit maximal 50 % der Gesamtkosten des Projekts gefördert.
  • Stufe 3 wird nach Ermessen des StuRa gefördert. Eine 100%ige Finanzierung des Projekts wird ausgeschlossen.
  • Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind auf dem Antragsformular offenzulegen. Kommerzielle Veranstaltungen werden nicht gefördert.
  • Performative Veranstaltungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden, frei zugänglich und erlebbar sein. Konzerte und Übungsabende im hochschuleigenen Rahmen und Raum werden nicht gefördert.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung und Förderhöhe.
  • Ausnahmen sind auf gesonderten Antrag und nach Diskussion im und mit Zustimmung des Stura möglich.