Der Hauptaufgabenbereich des Stura ist weiterhin die
Förderung studentischer Projekte. Zur Gewährleistung der Übersicht und
Gleichberechtigung unter den Studierenden, beschloss der Stura seine
Förderungsrichtlinien um folgende Punkte zu ergänzen:
• Verjährungsfrist:
Fördermittel werden nur auf Grundlage von Belegen ausgezahlt, die innerhalb
eines Jahres nach Bewilligung durch den StuRa eingereicht werden. Danach
eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt. Der Stichtag wird vom
StuRa mit der Nachricht zur Bewilligung mitgeteilt.
• Anträge zur
1. Förderungsstufe (Förderung mit bis zu 50 Euro) können nur ein Mal pro
Antragsteller und akademischem Jahr berücksichtigt werden.
(siehe Protokoll 30.10.2012)
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