Montag, 22. Oktober 2012

Stellungnahme zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes


Stellungnahme zum Abschnitt „Verfasste Studierendenschaften“ noch zeitgemäß?

(Kapitel 04 69 des Jahresberichtes 2012 des Landesrechnungshofes)


Der Landesrechnungshof Thüringen hat im Jahr 2010 im Rahmen einer Haushaltsprüfung der Studierendenschaften auf eklatante Mängel in der Haushaltsführung hingewiesen. Es werden verspätet eingereichte oder fehlende Haushaltspläne, sowie ein allgemein undurchsichtiger und lückenhaft dokumentierter Umgang mit Finanzmitteln kritisiert. Die zuständigen Vertreter aus den Studierendenschaften seien oftmals unzureichend geschult und mit der Haushaltsführung überfordert gewesen. Außerdem sind die jährlich verpflichtenden Haushaltsprüfungen durch die Hochschulverwaltungen versäumt worden. Der Landesrechnungshof bezieht sich dabei auf den Zeitraum von 2007 bis 2009.
Die Maßnahmen des Ministeriums, die Rechnungsaufsicht durch die Hochschulverwaltungen zu intensivieren und die Zusammenarbeit mit den Studierendenvertretern zu verbessern, sieht der Rechnungshof als nicht ausreichend an. Stattdessen fordert er, nun im Jahr 2012 erneut, die Abschaffung der verfassten Studierendenschaften, wodurch es jedem Studenten freigestellt wäre, die Beitragszahlung an die Studierendenschaft einzustellen, bzw. auszutreten. Begründet wird diese Empfehlung damit, dass andere Einrichtungen einen Großteil der Aufgaben der Studierendenvertretungen „zweckmäßiger“ erfüllen (z.B. Studentenwerk, Beratungsstellen, Auslandsämter) und somit eine Beitragspflicht und Verfasstheit „entbehrlich“ machen.

Die erfolgreiche Arbeit dieser Einrichtungen zweifelt niemand an, aber die Schlussfolgerung, die verfasste Studierendenschaft würde dadurch überflüssig, ist viel zu kurz gedacht. Kein anderes Organ des Landes oder der Hochschulen ist so gut mit allen Studierenden vernetzt, wie die Vertretung aus der eigenen Mitte. Die momentane verfasste Studierendenschaft zeichnet sich gerade dadurch aus, dass alle Studenten vertreten werden. Erst dadurch hat die Studierendenvertretung überhaupt eine ernstzunehmende Stimme, auch gegenüber der Hochschulleitung. Die Verfassung gewährleistet eine demokratische Struktur und eine Definition der Aufgaben der Studierendenvertreter, die andernfalls der Willkür überlassen wären. Wie auch das Ministerium schreibt, bringen die Studierendenvertretungen unglaublich viele tolle, politisch, sozial und kulturell äußerst wertvolle Projekte auf den Weg. Die Vorstellung, diese Arbeit könne genauso gut von nicht verfassten Interessenvereinen getan werden ist illusorisch, da ohne ein verfasstes Recht auf Beitragserhebung, die Finanzen und damit der Handlungsspielraum der Studierendenschaften zusammenbrächen.

Die Kritik an der Haushaltsführung und die Empfehlung an die Hochschulverwaltungen, die Haushalte der Studierendenschaften besser zu kontrollieren sehen wir nicht als Streitpunkt an. Vielmehr möchten wir darauf hinweisen, dass die Hochschulverwaltung mittlerweile sehr streng auf eine korrekte Haushaltsführung achtet und regelmäßige Prüfungen vornimmt. Die Arbeit der Studierendenvertreter hat sich in dieser Hinsicht dementsprechend ebenso verbessert. Auch aus unserer Sicht ist eine intensive Vorbereitung der Verantwortlichen Studierendenvertreter auf die Aufgaben in der Haushaltsführung absolut notwendig. Was wir aber als Streitpunkt ansehen ist, dass aufgrund eines zwei Jahre alten Berichts, jetzt die grundsätzliche Notwendigkeit der verfassten Studierendenschaften angezweifelt wird.
Diese Forderung im Jahr 2012 auf Grundlage der Prüfung der Jahre 2007-2009 zu formulieren, ohne die aktuellen Entwicklungen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, erscheint uns im wahrsten Sinne des Wortes weit hergeholt.

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