Dienstag, 13. November 2012

Ergänzung der Förderungsrichtlinien

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Der Hauptaufgabenbereich des Stura ist weiterhin die Förderung studentischer Projekte. Zur Gewährleistung der Übersicht und Gleichberechtigung unter den Studierenden, beschloss der Stura seine Förderungsrichtlinien um folgende Punkte zu ergänzen:

•   Verjährungsfrist: Fördermittel werden nur auf Grundlage von Belegen ausgezahlt, die innerhalb eines Jahres nach Bewilligung durch den StuRa eingereicht werden. Danach eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt. Der Stichtag wird vom StuRa mit der Nachricht zur Bewilligung mitgeteilt.

•      Anträge zur 1. Förderungsstufe (Förderung mit bis zu 50 Euro) können nur  ein Mal pro Antragsteller und akademischem Jahr berücksichtigt werden.

(siehe Protokoll 30.10.2012)

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