Sonntag, 3. November 2013

Aktuelle Förderrichtlinien (November 2013)

Richtlinien zur Förderung studentischer Aktivitäten durch den StuRa

Der StuRa möchte die Studierenden motivieren, eigene Initiative zu ergreifen und künstlerische, kulturelle, politische, wissenschaftliche und pädagogische Projekte außerhalb des Hochschulangebotes zu realisieren.


Woher kommt das Geld?
  1. Mit dem Semesterbeitrag bezahlen alle Studierenden jeweils 9,50 Euro pro Semester, die dem StuRa zur Verfügung stehen.
  2. Des Weiteren befürwortet der StuRa in Abstimmung mit der Hochschulleitung Förderungen aus den Mitteln der Langzeitstudiengebühren (LZSG) (siehe Ordnung zur Verwendung der LZSG).


Welche Voraussetzungen muss ein Projekt erfüllen, um vom StuRa gefördert werden zu können?
  • Die Hauptinitiative sollte von einem Studierenden und darf nicht von einem Dozenten oder der Hochschule ausgehen. Das Projekt hat vorwiegend ideellen Charakter und dient nicht der finanziellen Gewinnerzielung.
  • Im Idealfall ist das Vorhaben bereichernd für die Region und zugänglich für alle Hochschulangehörigen in Form eines Konzertes, einer Präsentation etc.
  • Kooperationen, z. B. mit der Bauhaus-Universität Weimar werden in diesem Zusammenhang ausdrücklich unterstützt.


Staffelung der Förderung
1.




Zuschuss zur Teilnahme an Wettbewerben, Meisterkursen, Konferenzen, Tagungen.
(max. einmal pro Antragsteller und akademischem Jahr)
max. 50 Euro
2.
    Ausrichtung, Organisation von Konzerten, Projekten, Workshops und anderen Veranstaltungen.



    a) Kleinere Projekte, weniger als 10 Beteiligte
max. 500 Euro


    b) Größere Projekte, 10 oder mehr Beteiligte
max. 1000 Euro


    c) Besonders förderungswürdige Projekte
max. 3000 Euro

Wofür können Zuschüsse gewährt werden?
Zuschüsse können gewährt werden für:
Zuschüsse können NICHT gewährt werden für:
  • Werbung
  • Versicherung
  • Fahrtkosten
  • Raummiete
  • Transport
  • Ausleihe von Technik, Notenmaterial, Instrumenten, …

Dies gilt nur, solange nicht die Möglichkeit einer Bereitstellung durch die Hochschule besteht.
  • Gagen
  • Kauf von Technik, Notenmaterial, Instrumenten,…

Verfahrensweise:
  1. Wer stellt den Antrag? 
    Alle Studierenden der HfM Weimar sind berechtigt, einen Antrag zu stellen, auch stellvertretend für eine Gruppe. 
    Eine Vorstellung des Projekts während der öffentlichen Sitzung des StuRas wird ausdrücklich begrüßt.
  1. Wie und wann wird der Antrag gestellt?
    Das komplett ausgefüllte Antragsformular, erhältlich an der StuRa-Pinnwand oder online auf dem Blog (http://todoliszt.blogspot.com), muss fristgerecht eingereicht werden (StuRa-Postfach im Fürstenhaus an der Pforte oder per E-Mail an:
    stura@hfm-weimar.de).
     

    Fristen für die Antragsstellung:  
    Förderstufe 1: Spätestens vier Wochen nach Projektbeginn, bei Projekten in der vorlesungsfreien Zeit im Sommer spätestens bis zum 15.10. des jeweiligen Jahres. 
    Förderstufen 2: Spätestens zwei Wochen vor Projektbeginn

  2. Wann wird über den Förderantrag entschieden?
    Der StuRa entscheidet nach Eingang des Antrags in der darauf folgenden Sitzung über die Förderungswürdigkeit. Das Ergebnis wird über das Sitzungsprotokoll hochschulintern veröffentlicht sowie dem Antragsteller per E-Mail mitgeteilt.
  1. Wie viel Geld bekomme ich?Der StuRa errechnet anhand aller Angaben und nach Einschätzung des Projekts einen Förderungsbetrag. Dabei sind Abweichungen vom höchsten Förderbetrag zulässig, um eine Differenzierung zwischen verschiedenen Projekten zu ermöglichen. 
     
  2. Wann bekomme ich das Geld?
    Der Förderungsbetrag wird ausschließlich rückwirkend und nach Erhalt von Original-Rechnungen, -quittungen etc. überwiesen. Nach Absprache mit dem StuRa sind auch Kopien von Rechnungen zulässig.



Grundlegendes:
  • Eine Förderung besonders herausragender Projekte aus beiden Mitteln (StuRa und LZSG) ist möglich; dazu sind zwei separate Anträge zu stellen. Alles Weitere regelt die Ordnung zur Verwendung der LZSG.
  • Eine weitere Förderung durch Dritte ist selbstverständlich möglich, eine umfassende Finanzübersicht muss dem StuRa vorgelegt werden. Bei Falsch- oder Nichtangaben behält sich der StuRa vor, die Förderung zurückzuziehen.
  • Mehrere Einzelanträge zu einem Projekt sind nicht zulässig und werden vom StuRa nach Rücksprache wie ein Gruppenantrag behandelt.
  • Performative Veranstaltungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden, frei zugänglich und erlebbar sein.
  • Abschlussprüfungen und andere Prüfungsleistungen können nur gefördert werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen in besonderem Maße erfüllt werden.
  • Der StuRa behält sich das Recht vor, bei besonders förderungswürdigen Projekten von seinen Richtlinien abzuweichen.
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung; eine schriftliche Stellungnahme des StuRa kann eingefordert werden.
  • Eine Förderung ist nur bis zur Ausschöpfung der dem StuRa zur Verfügung stehenden Mittel möglich (siehe Haushaltsplan). Dies kann auch vor Semester- oder Jahresende der Fall sein.
  • Verjährungsfrist: Fördermittel werden nur auf Grundlage von Belegen ausgezahlt, die innerhalb eines Jahres nach Bewilligung durch den StuRa eingereicht werden. Danach eingehende Unterlagen werden nicht mehr berücksichtigt. Der Stichtag wird vom StuRa mit der Nachricht zur Bewilligung mitgeteilt.
  • Anträge zur 1. Förderungsstufe (Förderung mit bis zu 50 Euro) können nur ein Mal pro Antragsteller und akademischem Jahr berücksichtigt werden.
Falls ihr Zweifel an der Förderungswürdigkeit eures Projektes habt, kontaktiert uns bitte! Der StuRa unterstützt euch gerne bei Fragen zu Antragstellung und Planung.

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